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Investitionsförderung: Mit dem Konjunkturpaket Steuern sparen

Durch das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche sollen bis Ende 2010 Investitionen von 50 Mrd. EUR angestoßen werden. Das schließt einige steuerliche Vergünstigungen ein. So können Betriebe bei Neuinvestitionen ab 2009 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, Handwerkerleistungen lassen sich besser absetzen und es gibt eine Kfz-Steuer-Befreiung. Im Einzelnen:

  • Für ab 01.01.2009 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eine degressive Abschreibung (AfA) von 25 % und maximal dem 2,5fachen der linearen AfA eingeführt, die 2008 abgeschafft worden war. Die Alternative zur linearen AfA über die Nutzungsdauer ist befristet auf Erwerbe bis zum 31.12.2010.

Hinweis: Die degressive AfA kann jedoch nur bei Nettopreisen über 1.000 EUR genutzt werden, weil ansonsten die Regelungen für GwG (bis 150 EUR) und den Sammelpool (150,01 EUR bis 1.000 EUR) verpflichtend sind.

  • Es kommt zu Verbesserungen bei der 20%igen Sonder-AfA, indem die Schwellen angehoben werden. Für bilanzierende Unternehmer steigt der Wert des Betriebsvermögens von 235.000 EUR auf 335.000 EUR und für Überschussrechner wie etwa Freiberufler die maßgebliche Gewinngrenze von 100.000 EUR auf 200.000 EUR. Somit können mehr Mittelständler die Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA nutzen.
  • Der Investitionsabzugsbetrag darf 2009 ebenfalls unter Inanspruchnahme der erhöhten Schwellenwerte für voraussichtliche Anschaffungen in den Jahren 2010-2012 gebildet werden. Damit kann z.B. der später geplante Kauf einer Maschine in der Gewinnermittlung 2009 schon mit 40 % der voraussichtlichen Kosten angesetzt werden.
  • Handwerkerleistungen sind ab 2009 besser absetzbar. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20 % von 6.000 EUR verdoppelt, absetzbar sind also 1.200 EUR pro Jahr. Die neue Höchstgrenze gilt nur für nach 2008 gezahlte Aufwendungen, soweit die zugrundeliegenden Leistungen ab dem 01.01.2009 erbracht worden sind.
  • Neue Pkws werden zeitlich befristet von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt für ein Jahr bei einer Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009. Für Fahrzeuge, die mindestens die Euro-5-Norm erfüllen, verlängert sich die Befreiung auf zwei Jahre ab der Erstzulassung. Die Regelung endet am 31.12.2010. Je früher also die Erstzulassung eines Euro-5-Autos erfolgt, desto länger profitiert der Halter von der Befreiung.
Information für: alle, Unternehmer, Freiberufler
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