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Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit zählt wieder vollständig
Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer stellt einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar, so das Bundesverfassungsgericht. Damit können Berufspendler wieder mehr Werbungskosten bzw. als Selbständige mehr Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Da nun rückwirkend für die Jahre ab 2007 der alte Rechtsstand gilt, wird die Pendlerpauschale von 0,30 EUR auch wieder für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke zur Arbeit berücksichtigt. Die Bundesregierung will vorerst keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Mrd. EUR für 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen. Insoweit müssen Pendler frühestens 2010 mit einer gesetzlichen Neuregelung rechnen.
Die Finanzämter sollen die Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 leisten. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer hierzu nicht selbst aktiv werden, da dies automatisch über eine Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2007 erfolgt.
Hinweis: Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und zur Zahl der Arbeitstage gemacht haben, sollten Sie dies jetzt Ihrem Finanzamt mitteilen.
Allerdings profitieren nicht alle Pendler. Sofern Angestellte auch mit dem Ansatz der Entfernungspauschale und anderer Aufwendungen unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR im Jahr liegen, wirken sich die tatsächlichen Werbungskosten nicht aus. Wer weniger als 14 Kilometer zur Arbeit pendelt und keine anderen Kosten absetzt, bleibt unter dem Pauschbetrag. Alle übrigen Berufstätigen können hingegen mit einer Steuererstattung rechnen. Generell setzt das Finanzamt 220 Arbeitstage pro Jahr bei der Fünftagewoche an. Das bringt 1.320 EUR zusätzliche Werbungskosten (220 Tage x 0,30 EUR Pauschale x 20 km), sofern die Fahrt mindestens 20 Kilometer lang ist. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % bedeutet das eine jährliche Steuererstattung von 462 EUR plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Hinweis: Als Berufstätiger sollten Sie für 2009 jetzt aktiv werden. Lassen Sie sich die Pauschale ab dem ersten Kilometer vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen!
Die Entscheidung ist auch wichtig für den volljährigen Nachwuchs. Unterschreiten Ihre Kinder über 18 mit der Pauschale ab dem ersten Kilometer die schädliche Einkommensgrenze von 7.680 EUR, bekommen die Eltern wieder Kindergeld. Da auch die Kindergeldbescheide vorläufig festgesetzt wurden, gibt es hier ebenfalls rückwirkend Geld.
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