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Informationen für Unternehmer

Handel mit Software auf DVD: Auslandsverluste im Inland verrechenbar

Negative Einkünfte mit Auslandsbezug können nur unter bestimmten Voraussetzungen mit positiven aus- oder inländischen Einkünften verrechnet werden. Sie können Verluste mit Auslandsbezug jedoch steuerlich berücksichtigen, wenn Sie nachweisen, dass die negativen Einkünfte aus einer gewerblichen Betriebsstätte im Ausland stammen, die ausschließlich oder fast ausschließlich die Herstellung oder Lieferung von Waren zum Gegenstand hat.

Die auf einem Datenträger befindliche Standardsoftware wird als "Ware" eingestuft und ist somit als materielles Wirtschaftsgut zu berücksichtigen. Erzielen Sie Auslandsverluste durch den Handel mit Software auf Datenträgern (z.B. DVD), können Sie die Verluste im Inland verrechnen. Beim Erwerb von Standardsoftware steht das Programm als Werk mit geistigem Inhalt und damit ein immaterieller Wert im Vordergrund. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist allerdings stets die verkörperte geistige Leistung Gegenstand des Warenumschlags.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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