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Informationen für Unternehmer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten
Sie erzielen mit einer Tätigkeit nur dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn
- es sich um eine selbständige und nachhaltige Betätigung handelt,
- die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und
- sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Das Finanzamt wird diese Voraussetzungen sorgfältig prüfen und bei Geltendmachung von Verlusten versuchen, das Vorliegen aller notwendigen Bedingungen zu bestreiten. Sollte ihm dies gelingen, sind die Verluste der privaten Vermögensebene zuzuordnen und können steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Das Merkmal der Nachhaltigkeit dient letztlich dazu, nur gelegentlich betriebene Geschäfte aus dem Bereich der gewerblichen Tätigkeiten auszuschließen. Eine Tätigkeit üben Sie dann nachhaltig aus, wenn Sie eine Wiederholungsabsicht haben und weitere Aktivitäten planen. Ausnahmsweise kann eine Nachhaltigkeit aber auch dann vorliegen, wenn Sie nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließen.
So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei der Prüfung, ob eine Tätigkeit als nachhaltig anzusehen ist, die Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber jeweils gesondert als Einzelaktivitäten zuzurechnen sind. Nachhaltigkeit kann demzufolge auch schon bei nur einem einzigen Geschäft oder Vertrag gegeben sein, wenn seine Erfüllung eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzelaktivitäten erfordert.
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zum Thema: | Einkommensteuer |