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Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln?
Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Oktober 2007 entschieden, dass für die von einem Kfz-Händler übernommene Verpflichtung, das an eine Leasinggesellschaft oder Autovermietung verkaufte Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zum verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinbarten Entgelts auszuweisen ist. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall des Rechts zum Rückverkauf des Fahrzeugs (der Rückverkaufsoption) erfolgswirksam auszubuchen.
Die Verwaltung hat bislang noch nicht entschieden, ob und wie dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Bis zu dieser Entscheidung werden entsprechende Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen nicht anerkannt. Gegen ablehnende Steuerbescheide sollte deshalb Einspruch eingelegt werden. Die Bearbeitung solcher Einsprüche und Rechtsbehelfsverfahren wird bis zu einer Entscheidung über die Anwendung des Urteils zurückgestellt.
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