Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten?

Bei der unentgeltlichen Übertragung von Kommanditbeteiligungen sowie bei deren Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder in eine andere Personengesellschaft bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, die Versteuerung stiller Reserven zu vermeiden. Allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen akribisch zu beachten. Ist der Kommanditist auch an der Komplementär-GmbH beteiligt, ist von ausschlaggebender Bedeutung, ob diese Beteiligung zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen gehört und deshalb (anteilig) mitübertragen werden muss. Hierzu hat die Verwaltung detaillierte Regelungen vorgegeben. Danach muss die Beteiligung an der GmbH insbesondere in folgenden Fällen mitübertragen werden:

  • Sofern die Komplementär-GmbH am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der KG nicht beteiligt ist, muss die Beteiligung durch den Kommanditisten mitübertragen werden, wenn dieser zu höchstens 50 % an der KG beteiligt ist, aber die Mehrheit der Stimmrechte an der Komplementär-GmbH besitzt.
  • Ist der Kommanditist bereits zu 100 % an der GmbH & Co. KG beteiligt, muss die Beteiligung stets mitübertragen werden.
  • Auch im Fall der Beteiligung der Komplementär-GmbH an Vermögen, Gewinn und Verlust der GmbH & Co. KG ist die Beteiligung an der GmbH stets mitzuübertragen.

Hinweis: Wie bereits diese beispielhafte Aufzählung zeigt, sind bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG genaue Vorgaben zu berücksichtigen, um zum Teil erhebliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Sie sollten sich deshalb bereits vor Abschluss entsprechender Verträge über die zu beachtenden Regelungen genau informieren. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.