Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Nachhaltigkeit bei Einzelgeschäft durch Zurechnung von Einzeltätigkeiten Betriebsausgabenabzug: Zweistufige Prüfung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nötig Gewerbliche Einkünfte bei Ein-Objekt-Gesellschaften: Nachträgliche Steuerbelastung für Anleger? Ärztliche Laborgemeinschaften: Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften Kfz-Händler: Wie ist die Rückkaufverpflichtung bilanziell zu behandeln? Übertragung von Kommanditbeteiligungen: Was ist bei Beteiligung an der Komplementär-GmbH zu beachten? Formeller Bilanzenzusammenhang unbeachtlich: Erstmalige Bilanz bei "nicht erkanntem Gewerbebetrieb" Langfristige Vermietung von Campingplätzen: Umsatzsteuerfreiheit gilt auch für Nebenleistungen Umsatzsteuer: Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann jeden Unternehmer treffen Differenzbesteuerung bei Gesellschaftereinlagen: BFH lässt Differenzbesteuerung nur bei entgeltlichen Lieferungen zu! Insolvenzverfahren: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit bei Istbesteuerung Vorsteuerabzug: Bei altem Mietvertrag darf die Steuernummer fehlen Umsatzsteuer: Vergleichszahlung führt nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer Vorsteuerabzug bei Gebäuden: Kein Vorsteuerabzug aus einem Gebäude mit steuerfreien Umsätzen Private Stromerzeuger als Unternehmer: Vorsteuerabzug für eingebautes Blockheizkraftwerk möglich Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung Umsatz- und Grunderwerbsteuer: Doppelbelastung ist kein Verstoß gegen EU-Recht Gewährleistung des Datenzugriffs bei Außenprüfung: Rückstellung für Aufwendungen ist nicht zulässig

Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag: Anteiliger Verlust bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung

Sind Sie als Gesellschafter an einer Personengesellschaft beteiligt, so können Sie die von dieser erzielten Fehlbeträge bei der Gewerbesteuerveranlagung künftiger Erhebungszeiträume nutzen. Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist sowohl die Unternehmens- als auch die Unternehmeridentität. Die Finanzverwaltung verlangt, dass Sie als Steuerpflichtiger sowohl zum Zeitpunkt der Verlustentstehung als auch der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber oder Mitunternehmer der Personengesellschaft gewesen sind.

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof, dass mit dem Ausscheiden eines stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft der Verlustvortrag verlorengeht, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden Gesellschafter entfällt. Dies gilt selbst dann, wenn er über eine andere Personengesellschaft weiterhin mittelbar beteiligt bleibt.

Wechseln Sie von einer unmittelbaren Mitunternehmerstellung zu einer mittelbaren Beteiligung, geht Ihr vortragsfähiger Gewerbeverlust also verloren. Sollten Sie noch vortragsfähige Gewerbeverluste haben, dann sollten Sie vor dem Wechsel Ihrer Mitunternehmerstellung ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen.

Hinweis: Für die Ermittlung des anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter entfallenden Verlustvortrags ist der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel der Personengesellschaft maßgebend. Ergebnisse aus den Sonderbilanzen sind den Gesellschaftern nicht persönlich zuzurechnen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Gewerbesteuer

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