Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Grundstücksübertragung: Wann liegt ein Teilbetrieb vor? Einkommensteuer: Poolvergütung ist kein steuerfreies Trinkgeld Mittelbare Grundstücksschenkung: Keine Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven möglich Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen: Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung Rückstellung für Aufbewahrungskosten: Jahresaufwand mit 5,5 vervielfachen Investitionsabzugsbetrag: Wahlrecht ist unbefristet Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit: Wahlrecht zwischen amtlichem Sachbezugs- und tatsächlichem Wert Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung Istversteuerung: Umsatzgrenze auf 500.000 EUR erhöht Rückabwicklung von Kaufverträgen: Vorsteuer muss bei nicht ausgeführter Leistung berichtigt werden! Unzutreffende Rechnungsangaben: Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gestattet! Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Arztleistungen neu geregelt Verzehr an Ort und Stelle: Ermäßigter oder regulärer Umsatzsteuersatz? Verpflegung von Hotelgästen: Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur Übernachtung Grundstückslieferung: Einheitlicher Umsatz bei mehreren Verträgen? Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwangsverwaltung beendet wirtschaftliche Eingliederung Gewerbesteuerfreibetrag: Mehrfache Berücksichtigung nur bei sachlich abgegrenztem Geschäftsbereich Grunderwerbsteuer: Ist Heranziehung von Grundbesitzwerten verfassungsgemäß? Umsatzsteuererklärung: Abgabe in Papierform ist in Härtefällen möglich

Grundstücksübertragung: Wann liegt ein Teilbetrieb vor?

Werden bei einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, führt dies unter Umständen zur Aufdeckung der darin enthaltenen stillen Reserven. So auch in einem durch das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschiedenen Streitfall. Dort betrieb eine Erbengemeinschaft eine Tankstelle und einen Abschleppdienst. Außerdem verpachtete sie einen Grundstücksteil, auf dem ein Mitunternehmer eine Kfz-Werkstatt betrieb. Im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung übertrug die Erbengemeinschaft den verpachteten Grundstücksteil an den Mitunternehmer, der die Kfz-Werkstatt betrieb.

Das FG hat entschieden, dass es sich dabei nicht um die Übertragung eines Teilbetriebs handelte. Die Übertragung des verpachteten Grundstücksteils führte folglich zur Aufdeckung der stillen Reserven, die den Mitunternehmern gemeinschaftlich als laufender Gewinn zugerechnet wurden. Da die Erbengemeinschaft die Kfz-Werkstatt - anders als die Tankstelle und den Abschleppdienst - nicht selbst betrieben hat, lag kein Teilbetrieb vor, der zu Buchwerten auf den Mitunternehmer hätte übertragen werden können. In vergleichbaren Fällen sollten Sie daher gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater überlegen, ob es Möglichkeiten gibt, die Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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