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Grundstücksübertragung: Wann liegt ein Teilbetrieb vor?
Werden bei einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen, führt dies unter Umständen zur Aufdeckung der darin enthaltenen stillen Reserven. So auch in einem durch das Niedersächsische Finanzgericht (FG) entschiedenen Streitfall. Dort betrieb eine Erbengemeinschaft eine Tankstelle und einen Abschleppdienst. Außerdem verpachtete sie einen Grundstücksteil, auf dem ein Mitunternehmer eine Kfz-Werkstatt betrieb. Im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung übertrug die Erbengemeinschaft den verpachteten Grundstücksteil an den Mitunternehmer, der die Kfz-Werkstatt betrieb.
Das FG hat entschieden, dass es sich dabei nicht um die Übertragung eines Teilbetriebs handelte. Die Übertragung des verpachteten Grundstücksteils führte folglich zur Aufdeckung der stillen Reserven, die den Mitunternehmern gemeinschaftlich als laufender Gewinn zugerechnet wurden. Da die Erbengemeinschaft die Kfz-Werkstatt - anders als die Tankstelle und den Abschleppdienst - nicht selbst betrieben hat, lag kein Teilbetrieb vor, der zu Buchwerten auf den Mitunternehmer hätte übertragen werden können. In vergleichbaren Fällen sollten Sie daher gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater überlegen, ob es Möglichkeiten gibt, die Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden.
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zum Thema: | Einkommensteuer |