Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Grundstücksübertragung: Wann liegt ein Teilbetrieb vor? Einkommensteuer: Poolvergütung ist kein steuerfreies Trinkgeld Mittelbare Grundstücksschenkung: Keine Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven möglich Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen: Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung Rückstellung für Aufbewahrungskosten: Jahresaufwand mit 5,5 vervielfachen Investitionsabzugsbetrag: Wahlrecht ist unbefristet Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit: Wahlrecht zwischen amtlichem Sachbezugs- und tatsächlichem Wert Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung Istversteuerung: Umsatzgrenze auf 500.000 EUR erhöht Rückabwicklung von Kaufverträgen: Vorsteuer muss bei nicht ausgeführter Leistung berichtigt werden! Unzutreffende Rechnungsangaben: Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen gestattet! Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Arztleistungen neu geregelt Verzehr an Ort und Stelle: Ermäßigter oder regulärer Umsatzsteuersatz? Verpflegung von Hotelgästen: Verpflegungsleistungen sind Nebenleistungen zur Übernachtung Grundstückslieferung: Einheitlicher Umsatz bei mehreren Verträgen? Umsatzsteuerliche Organschaft: Zwangsverwaltung beendet wirtschaftliche Eingliederung Gewerbesteuerfreibetrag: Mehrfache Berücksichtigung nur bei sachlich abgegrenztem Geschäftsbereich Grunderwerbsteuer: Ist Heranziehung von Grundbesitzwerten verfassungsgemäß? Umsatzsteuererklärung: Abgabe in Papierform ist in Härtefällen möglich

Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung

Werden in einem ausländischen Staat Zinsen oder Dividenden erzielt, so erfolgt dort häufig ein Steuerabzug mit reduziertem Steuersatz; in einigen Fällen werden die Einkünfte ganz steuerfrei gestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bezieher der Einkünfte eine Bescheinigung seines Wohnsitzstaates über seine Ansässigkeit vorlegt. Diese sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung muss beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt in Deutschland beantragt werden. Bei einem solchen Antrag wird aber auch das zuständige Finanzamt informiert und damit in die Lage versetzt, sein Besteuerungsrecht wahrzunehmen. Aus diesem Grund verlangen die Finanzämter vom Antragsteller eine Angabe, für welche Erträge (Beteiligungen) die Bescheinigung benötigt wird; Blankobescheinigungen werden nicht erteilt.

Information für: alle, Unternehmer, Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

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