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Informationen für Unternehmer

Kleinunternehmerregelung: Wie wird bei Neuaufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit besteuert?

Sind Sie als Kleinunternehmer tätig, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer, sofern Sie nicht ausdrücklich auf die Anwendung dieser Sonderregelung verzichten. Allerdings können Sie in diesem Fall auch keine Vorsteuer aus Eingangsumsätzen geltend machen. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung liegen vor, wenn Ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überschritten hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Nehmen Sie im Lauf eines Jahres eine unternehmerische Tätigkeit neu auf, kann laut Bundesfinanzhof die Kleinunternehmerregelung angewandt werden, sofern Ihr auf einen Jahresumsatz hochgerechneter tatsächlicher Gesamtumsatz 17.500 EUR nicht übersteigt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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