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Informationen für Unternehmer

Investitionsabzugsbetrag: Ansparrücklage muss bei Firmenumwandlung übernommen werden

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag bilden: Für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens können Sie bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen.

Voraussetzung ist allerdings unter anderem, dass Ihr Betrieb bestimmte Größenmerkmale nicht übersteigt. So darf beispielsweise bei Betrieben, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln, das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, den Betrag von 335.000 EUR nicht übersteigen. Bei Betrieben, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, darf der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags 200.000 EUR nicht übersteigen.

Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt, indem das Einzelunternehmen zu Buchwerten in die Kapitalgesellschaft eingebracht wird, muss nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg eine in der Bilanz des Einzelunternehmens bestehende Ansparrücklage in die Eröffnungsbilanz der GmbH übernommen werden. Für die Frage, ob die GmbH für das Gründungsjahr eine weitere Ansparrücklage bilden darf, wird bezüglich der Größenmerkmale auf das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zum Ende des Wirtschaftsjahres abgestellt, das der Gründung der GmbH vorangegangen ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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