Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Partyservice mit Gedeckgestellung: Gesamte Leistung unterliegt dem Regelsteuersatz

Unterhalten Sie einen Partyservice mit Gedeckgestellung, sollten Sie bei der Rechnungsstellung beachten, dass Ihre Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass bei einem Partyservice, der verzehrfertige Speisen liefert und dem Kunden Geschirr und Besteck zur Verfügung stellt, die gesamte Leistung dem Regelsteuersatz unterliegt. Dabei ist unerheblich, ob der Kunde oder der Unternehmer die Reinigung des Geschirrs vornimmt. Dienstleistungen und Vorgänge, die nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind, sind kennzeichnend für eine Bewirtungstätigkeit. Zu diesen Dienstleistungen gehörten im Streitfall z.B. die Beratung der Kunden im Vorfeld über die Art und die Menge der benötigten Speisen, die verzehrfertige Zubereitung der gelieferten Speisen und die ansprechende Anrichtung und Ausgabe der Speisen vor Ort.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.