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Vermietung von Campingflächen: Stromlieferung ist eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich die Umsatzsteuerbefreiung für die langfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Lieferung von Strom durch den Vermieter erstreckt. Die Stromlieferung sei eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung des Dauercampingplatzes.

Die Verwaltung folgt dieser Rechtsprechung und leitet daraus den allgemeingültigen Grundsatz ab, dass bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung auch die Lieferung von elektrischem Strom durch den Vermieter umsatzsteuerfrei ist.

Hinweis: Diese neue Sichtweise gilt uneingeschränkt für Vermietungsumsätze ab dem 01.10.2009.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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