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Informationen für Unternehmer

Betriebsprüfung: Neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen

Für die Durchführung von Betriebsprüfungen werden die in Frage kommenden Unternehmen in folgende Größenklassen eingeordnet:

  • Großbetriebe,
  • Mittelbetriebe,
  • Kleinbetriebe und
  • Kleinstbetriebe.

Von dieser Einordnung hängt auch die Häufigkeit der Betriebsprüfungen ab.

Die Verwaltung hat mit Wirkung ab dem 01.01.2010 neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen bekanntgegeben. Danach gelten unter anderem folgende Grenzen:

Betriebsart Betriebsmerkmale in EUR Großbetriebe über Mittelbetriebe über Kleinbetriebe über
Handelsbetriebe Umsatzerlöse oder stl. Gewinn 6.900.000 265.000 840.000 53.000 160.000  34.000
Fertigungsbetriebe Umsatzerlöse oder stl. Gewinn 4.000.000 235.000 480.000 53.000 160.000  34.000
freie Berufe Umsatzerlöse oder stl. Gewinn 4.300.000 540.000 790.000  123.000 160.000  34.000
andere Leistungsbetriebe Umsatzerlöse oder stl. Gewinn 5.300.000 305.000 710.000 59.000 160.000  34.000
Land- und Forstwirtschaft Wirtschaftswert der selbstgenutzten Fläche oder stl. Gewinn 210.000 116.000 100.000 60.000 44.000      34.000

Als bedeutsam gelten darüber hinaus alle Steuerfälle, in denen die Summe der positiven Einkünfte eines Jahres (keine Saldierung mit steuerlichen Verlusten) 500.000 EUR überschreitet.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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