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Informationen für Unternehmer

Private Pkw-Nutzung: BFH bestätigt die mehrfache Anwendung der 1%-Regel

Als Unternehmer können Sie die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Kfz entweder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder pauschal anhand der sogenannten 1%-Methode ermitteln. Bei Letzterer ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Im Ergebnis müssen Sie den privaten Nutzungsanteil als Betriebseinnahme versteuern.

Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der pauschale Nutzungswert nach Auffassung der Finanzverwaltung für jedes Fahrzeug anzusetzen, welches Sie oder Personen aus Ihrer Privatsphäre für Privatfahrten nutzen. Nun hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt: Gehören mehrere Kfz zu einem Betriebsvermögen, ist die 1%-Methode auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach, anzuwenden, wenn tatsächlich nur eine Person diese privat nutzt.

Hinweis: Halten Sie mehrere Kfz im Betriebsvermögen, sollten Sie auf jeden Fall gemeinsam mit uns prüfen, ob es sich lohnt, die private Nutzung künftig durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung das Urteil bei Lohnsteueraußenprüfungen verstärkt anwenden wird.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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