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Informationen für Unternehmer

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Onlineabgabe ist auch ohne PC verpflichtend

Als Unternehmer haben Sie bereits seit 2005 die Pflicht, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Auf Antrag kann der Fiskus zur Vermeidung von Härten jedoch die Abgabe in Papierform erlauben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Abgabe auf elektronischem Weg wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist, also

  • die technischen Möglichkeiten nur mit erheblichem finanziellen Aufwand geschaffen werden könnten oder
  • der Unternehmer nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Datenfernübertragung zu nutzen.

Dennoch führen weder eine in Papierform vorhandene Buchhaltung noch das Fehlen eines Computers oder Internetzugangs noch das Alter des Geschäftsführers oder generelle Sicherheitsbedenken gegen die Abgabe elektronischer Steueranmeldungen dazu, dass die  Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Papierform erlaubt werden muss.

Es liegt auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor, weil Unternehmer sich die für eine Steuererklärung erforderlichen Mittel auf eigene Kosten beschaffen müssen und bei Abgabe in Papierform vom Staat nicht verlangen können, die Kosten zu übernehmen. Daher handelt es sich bei der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Voranmeldungen um eine zulässige gesetzliche Regelung.

Es kann auch nicht auf generelle Sicherheitsbedenken oder Manipulationsmöglichkeiten beim ELSTER-Verfahren verwiesen werden. Denn praxisrelevante Missbrauchsfälle sind bislang nicht bekanntgeworden und ELSTER ist für falsche Anmeldungen nicht anfälliger als die papiergebundene Form.

Hinweis: Die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Befreiung von der elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind gering. Eine Reihe von Finanzgerichten hat bereits gegen die Unternehmen entschieden. Ab 2011 sind sämtliche Steuererklärungen von Unternehmen nebst Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung standardmäßig elektronisch zu übermitteln. Das spart zwar Papier, verschafft den Finanzämtern aber immer mehr elektronische Daten und Gelegenheiten zu Kontrollen. So ist es auf Knopfdruck dann eher möglich, Auffälligkeiten herauszufiltern.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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