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Personengesellschaften: Personelle Änderungen können Grunderwerbsteuer auslösen!
Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, können Änderungen im Gesellschafterbestand auch Grunderwerbsteuerzahlungen auslösen. Dies ist der Fall, wenn sich innerhalb von fünf Jahren die personelle Zusammensetzung dergestalt ändert, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Die Grunderwerbsteuerpflicht kann auch dann eintreten, wenn sich der Gesellschafterbestand nur mittelbar ändert. Allein diese Aussage zeigt, wie komplex die Materie ist. Deshalb hat sich die Verwaltung in einem Erlass umfassend und mit zahlreichen Beispielen zu der Grunderwerbsteuerpflicht bei Personengesellschaften geäußert.
Hinweis: Gehört zum Vermögen Ihrer Personengesellschaft Grundbesitz und beabsichtigen Sie, die Gesellschafterstruktur zu ändern, sollten Sie sich im Vorfeld dieser Änderungen darüber informieren, ob der Vorgang zu einer Grunderwerbsteuerpflicht führt.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Grunderwerbsteuer |