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Umsatzsteuer bei der 1%-Regel: BMF soll zur Streitfrage Stellung nehmen
Die Umsatzsteuer für solche Umsätze, die Entnahmen sind, darf weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Die private Nutzung eines dem Betriebsvermögen zugeordneten Fahrzeugs kann ertragsteuerrechtlich einerseits durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder andererseits pauschal mit der sogenannten 1%-Regelung ermittelt werden.
- Die ertragsteuerliche Ermittlung der Entnahme und
- die umsatzsteuerliche Ermittlung der Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung
unterscheiden sich, so dass zur Zeit unklar ist, welcher Betrag hinzuzurechnen ist und zu welchem Zeitpunkt die Hinzurechnung erfolgen muss. Der Bundesfinanzhof wünscht, dass das Bundesministerium der Finanzen dem anhängigen Revisionsverfahren zu dieser Streitfrage beitritt und zur ertragsteuerlichen Behandlung der Umsatzsteuer bei der 1%-Regelung Stellung nimmt.
Hinweis: Bis zur Klärung sollten Sie entsprechende Veranlagungen durch form- und fristgerechten Einspruch offenhalten, da diese Streitfrage noch nicht in den Katalog der vorläufigen Steuerfestsetzungen aufgenommen ist.
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zum Thema: | Einkommensteuer |