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Filialbetrieb: Den Freibetrag bei der Gewerbesteuer optimal ausnutzen
Einzelunternehmer können bei der Gewerbesteuer einen jährlichen Freibetrag von 24.500 EUR in Anspruch nehmen. Haben sie mehrere Betriebe, potenziert sich das Volumen entsprechend. Denn auch zur Gewerbesteuer wird jeder Betrieb gesondert herangezogen - selbst wenn sich mehrere selbständige Unternehmen in der Hand desselben Inhabers befinden. Stuft das Finanzamt eine Filialkette jedoch als einheitlichen Gewerbebetrieb ein, kann der Freibetrag nur einmal - und nicht für jede Zweigniederlassung gesondert - in Anspruch genommen werden.
Dies trifft beispielsweise auf einen Einzelunternehmer zu, der in mehreren Gemeinden Wurst-, Back-, Fleisch- und je nach Gegebenheit weitere Waren verkauft. Selbst wenn
- die Filialen in unterschiedlichen Orten liegen,
- weder Austausch von Personal noch von Maschinen erfolgt und
- Bankkonten, Kassenbuchführungen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen getrennt geführt werden,
handelt es wirtschaftlich gesehen einen Gewerbebetrieb. Dies liegt vor allem daran, dass der Inhaber die Geschäftsleitung zentral ausführt. Die Konzentration auf einen betrieblichen Mittelpunkt spricht für eine wirtschaftliche Verflechtung der Standorte, bei der die einzelnen Geschäfte sachlich, organisatorisch und finanziell zusammenhängen. Um eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, bündelt eine Person die Aktivitäten: beispielsweise indem er in allen Filialen einheitliche Logos verwenden und zur Ermittlung der Lieferantenboni die Gesamtumsätze aller Verkaufsstellen heranziehen lässt.
Hier hilft dem Einzelunternehmer das Argument, dass Verwaltungsaufgaben bei Bedarf auch von Dritten bzw. an den jeweiligen Standorten selbst durchgeführt werden könnten, kaum. Das Ergebnis bleibt unverändert, da der Geschäftsbetrieb der einzelnen Verkaufsstellen ohne die Unterstützung des Inhabers nicht ohne Weiteres wirtschaftlich fortgeführt werden könnte. Durch die Bündelung kann es bei der Gewerbesteuer also teuer werden.
Beispiel: Ein Unternehmer betreibt vier Filialen, die im Jahr jeweils 50.000 EUR Gewinn abwerfen.
Steuerrechnung | Getrennt | Zusammen |
Gewinn | 50.000 EUR | 200.000 EUR |
Freibetrag | - 24.500 EUR | - 24.500 EUR |
Gewinn bei der Gewerbesteuer | 25.500 EUR | 175.500 EUR |
x Steuermesszahl | 3,5 % | 3,5 % |
ergibt Gewerbesteuermessbetrag | 893 EUR | 6.143 EUR |
x 4 Filialen bzw. x 1 Betrieb | 3.572 EUR | 6.143 EUR |
x Hebesatz 400 % (angenommen) | 14.288 EUR | 24.572 EUR |
Mehrbelastung pro Jahr | 10.284 EUR |
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Gewerbesteuer |