Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt?

Als Unternehmer müssen Sie den Umsatz bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um eine  Leistung zu erhalten - jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

In einem Streitfall war ein freie Journalistin weit überwiegend für eine Rundfunkanstalt tätig. Neben den Honorarzahlungen für die Programmvorhaben erhielt sie unter anderem auch Beitragszuschüsse zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Fraglich war, ob diese Zuschüsse in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für ihre Leistungen einzubeziehen sind.

Dies hat der Bundesfinanzhof verneint: Die Beitragszuschüsse waren im Streitfall umsatzsteuerrechtlich kein Entgelt. Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge können kein umsatzsteuerliches Entgelt sein, da der Leistungsempfänger in diesen Fällen eine eigene Verbindlichkeit tilgt. Anders hingegen sind Beitragszahlungen zu beurteilen, die eine Rundfunkanstalt aufgrund einer satzungsmäßigen Verpflichtung zugunsten ihrer freien Mitarbeiter an eine Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten zahlt. Diese gehören zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

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