Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt

Ein ständiger Streitpunkt bei Unternehmensveräußerungen ist die Frage, ob umsatzsteuerlich eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt. Denn trifft dies zu, ist der Vorgang umsatzsteuerlich nicht relevant und somit auch nicht steuerbar. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Einzelveräußerung der Gegenstände des Unternehmens. Außerdem entfallen alle formellen Anforderungen an eine Veräußerung wie beispielsweise das Ausstellen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.

In der Praxis ist die Abgrenzung der Geschäftsveräußerung im Ganzen von der Einzelveräußerung allerdings problematisch. Denn Erstere liegt auch dann vor, wenn einzelne, für sich allein lebensfähige Unternehmensteile verkauft werden. Beim Verkauf dieser Teile kommt es darauf an, dass das Unternehmen so weitergeführt wird wie beim Veräußerer.

In einem aktuellen Verfahren des Bundesfinanzhofs (BFH) ging es um die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegt, wenn ein Mietvertrag durch den Erwerber des Unternehmens nicht übernommen wird. Der Erwerber hatte zwar den kompletten Geschäftsbetrieb einer GmbH gekauft, über die Geschäftsräume aber unmittelbar nach dem Geschäftserwerb einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Dennoch sieht der BFH die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen als gegeben an.

Hinweis: Dieser Fall zeigt, dass die Übertragung von ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen ein hochkomplexer rechtlicher Vorgang ist. Dabei sind nicht nur steuerliche, sondern gegebenenfalls auch erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wenden Sie sich im Vorfeld einer geplanten Unternehmensübertragung daher bitte an uns.

 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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