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Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein?
In einem kürzlich entschiedenen Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) ging es um die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus der Eingangsleistung eines Unternehmers von dessen Gutgläubigkeit abhängen kann. Es hatte sich herausgestellt, dass die Umsätze einer GmbH in einen Umsatzsteuerbetrug verstrickt waren. Obwohl der Geschäftsführer hiervon keine Kenntnis hatte, versagte ihm der BFH den Vorsteuerabzug.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs und des BFH kann es für den Vorsteuerabzug entscheidend sein, ob ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit seinem Unternehmen in Betrügereien verstrickt ist. Beachtlich ist, dass bei einer GmbH auch die Kenntnisse der Arbeitnehmer mit einbezogen werden können. Für den Geschäftsführer besteht somit auch in diesem Zusammenhang eine Kontroll- und Überwachungspflicht.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |