Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wie werden GWG bis 1.000 EUR ab 2010 bilanzsteuerlich behandelt? Einlage ins Betriebsvermögen: Geänderte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung Aktienverluste: Gewinnminderung in der Bilanz ist möglich Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BFH bestätigt periodenübergreifende Ermittlung! Einnahmenüberschussrechnung: AfA kann nicht nachgeholt werden Anteile an Personengesellschaften: Veräußerung durch juristische Person ist gewerbesteuerpflichtig Gutscheine für Arbeitnehmer: Schon bei der Ausgabe fällt Umsatzsteuer an Gemischtgenutzte Immobilie: Wenn ein Gesellschafter einen Teil privat nutzt Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt? Innergemeinschaftliche Lieferung: Wann kommt es auf die Nachweise nicht an? Falsche Angaben: Bereits ausgestellte Rechnungen können korrigiert werden Bereitstellungsentgelte: Warum Bereitstellungsentgelte nicht der Umsatzsteuer unterliegen Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert Private Pkw-Nutzung: Einklang beim Listenpreis für Umsatz- und Einkommensteuer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Wenn der Käufer den alten Mietvertrag nicht übernimmt Vorsteuerabzug: Wie gutgläubig darf ein Unternehmer sein? Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar? Aussetzung der Vollziehung: Finanzamt darf keinen Steueraufschub aufdrängen Vorlage von Originalbelegen: Kein Anspruch auf jederzeitige Rückgabe vom Finanzamt

Geschäftsveräußerung: Ist eine Grundstücksübertragung auf den Organträger steuerbar?

Umsätze aus einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens übertragen werden.

Der Bundesfinanzhof stellt zu diesem Thema nun fest, dass eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nur dann vorliegt, wenn der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt. Wird ein Vermietungsunternehmen verkauft, muss der Käufer nach dem Umsatzsteuerrecht vorhaben, die Vermietungstätigkeit fortzusetzen. Folglich führt die Übertragung eines an eine Organgesellschaft vermieteten Grundstücks auf den Organträger zu keiner Geschäftsveräußerung im Ganzen. Das liegt daran, dass der Organträger umsatzsteuerrechtlich keine Vermietungstätigkeit fortsetzt, sondern das Grundstück im Rahmen seines Unternehmens selbst nutzt.

Hinweis: Dieses Urteil zeigt, dass die Behandlung des Organkreises als ein Unternehmen auch in Bezug auf die Nichtsteuerbarkeit von Geschäftsveräußerungen zu berücksichtigen ist. Größere Übertragungsvorgänge sollten Sie also umsatzsteuerrechtlich - aber auch ertrag- und grunderwerbsteuerrechtlich - vollumfänglich prüfen lassen, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

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