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Ansparabschreibung: BFH bestätigt Kompensation mit Betriebsprüfungsmehrergebnis!
Bei Betriebsprüfungen muss der Prüfer die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind, zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen kontrollieren. Erfahrungsgemäß schließen Betriebsprüfungen mit einem Mehrergebnis für den Fiskus ab und führen bei den Geprüften zu einer steuerlichen Mehrbelastung.
Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) auch nachträglich durch Bilanzänderung gebildet werden kann, um ein Betriebsprüfungsmehrergebnis zu kompensieren. Allerdings setzt die Ansparrücklage einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Investition und der Rücklagenbildung voraus. Nach Auffassung des BFH fehlt dieser Finanzierungszusammenhang, wenn die Rücklage mehr als zwei Jahre (taggenaue Ermittlung) nach der Investition gebildet wird.
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zum Thema: | Einkommensteuer |