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Pilotphase: E-Bilanz wird um ein Jahr verschoben

Unternehmer und bilanzierende Freiberufler müssen dem Finanzamt ihren Jahresabschluss in Zukunft online in einem konkret vorgegebenen Datenformat übersenden. Zunächst war vorgesehen, dass Selbständige für 2010 zum letzten Mal eine Bilanz - wie derzeit üblich - in Papierform abgeben dürfen. Diese Frist wird nun um ein Jahr verlängert, da die elektronische Bilanz nicht zu abrupt eingeführt werden soll. Durch die verlängerte Übergangsfrist können Unternehmen vor Fehlern in der Anfangsphase bewahrt werden. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Verfahrensweise in dieser Pilotphase erläutert.

Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Verschiebung gibt Unternehmen ausreichend Gelegenheit, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die neue Pflicht greift also erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen (in der Regel also ab dem Geschäftsjahr 2012).

Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotierung der elektronischen Übermittlung durchgeführt. Dabei sollen - auf freiwilliger Basis - ausgewählte Unternehmen ihren Jahresabschluss elektronisch übersenden. Der für die Übermittlung amtlich vorgeschriebene Datensatz (Taxonomie) sowie Hilfestellungen und Dokumentationen hierzu stehen unter www.eSteuer.de im Internet zur Verfügung. Nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase wird die Finanzverwaltung die Anwendungsregelungen veröffentlichen, und zwar zusammen mit der überarbeiteten Taxonomie.

Hinweis: Für den jetzt anstehenden Jahresabschluss 2010 und auch für den nachfolgenden besteht noch kein akuter Handlungsbedarf, da Sie die Bilanz weiterhin in Papierform übermitteln können. Dennoch sollten Sie sich schon jetzt mit der Anpassung der elektronischen Schnittstellen befassen, auch wenn die endgültige Taxonomie derzeit noch nicht bekannt ist. Im ersten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware die in Zukunft vom Fiskus erwarteten Daten bereitstellen kann.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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