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Anlage EÜR: Die Vordrucke für 2011 sind da
Als Freiberufler oder nicht bilanzierender Unternehmer müssen Sie Ihrer Steuererklärung seit 2005 die Anlage EÜR beifügen. Diese widmet sich der vereinfachten Alternative zur Bilanz: der Einnahmenüberschussrechnung. Die zusätzlichen Seiten sind bei jährlichen Betriebseinnahmen über 17.500 EUR Pflicht.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den für die anstehende Steuererklärung 2011 anzuwendenden Vordruck bekanntgemacht. Erstmals ist der amtlich vorgeschriebene Datensatz durch elektronische Datenfernübertragung zu übermitteln. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr wird es jedoch nicht beanstandet, wenn Sie der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Einnahmenüberschussrechnung beifügen. Insoweit können Sie auch auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon aber unberührt.
Geben Sie weder Ihre Steuererklärung noch die Anlage EÜR ab, fordert der Fiskus die Anlage zusammen mit den fehlenden Unterlagen an. Als letztes Mittel droht Ihnen ein Zwangsgeld von mindestens 100 EUR. Geben Sie eine ordnungsgemäße Steuererklärung ohne Vordruck EÜR ab, kann das Finanzamt darauf verzichten, Letzteren anzufordern. Im Bescheid weist es aber darauf hin, dass künftig der Vordruck abzugeben ist.
Hinweis: Zwar wurde die Einführung der Anlage EÜR offiziell damit begründet, eine Erleichterung für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen. Der eigentliche Grund liegt aber eher darin, Freiberufler und Unternehmer mittels EDV lückenlos und im Rasterverfahren einfach überprüfen zu können. Fallen Sie aus dem maschinellen Raster, müssen Sie mit schärferen Kontrollen rechnen.
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