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Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweispflichten für die Steuerbefreiung werden bald verschärft
Im Wege einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden grenzüberschreitende Lieferungen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat von der Umsatzsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung sind allerdings etliche Nachweise erforderlich - insbesondere der Nachweis der Warenbewegung aus Deutschland heraus!
Mit Wirkung zum 01.01.2012 hat der Gesetzgeber die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert und die Nachweispflichten bei der innergemeinschaftlichen Lieferung deutlich verschärft. Eigentlich müssten diese verschärften Regelungen daher schon seit dem 01.01.2012 von den Unternehmen beachtet werden - deren Anwendung wurde aber nunmehr zum zweiten Mal verschoben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat kürzlich erklärt, dass es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen auch weiterhin nach den alten Regeln geführt werden. Der Stichtag zur Anwendung der verschärften Neuregelungen wurde vom BMF nun auf den 01.07.2012 gelegt.
Hinweis: Es ist nicht zu erwarten, dass der Anwendungszeitpunkt erneut verschoben wird. Sie sollten sich daher zum 01.07.2012 auf die neuen Regeln einstellen. Sprechen Sie uns an, falls Sie in dieser Angelegenheit unseren fachkundigen Rat wünschen!
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Umsatzsteuer |