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Lebensmittelspenden: Umsatzsteuerfrei an die Tafeln spenden

Bereits in der Dezember-Ausgabe hatten wir Sie kurz darauf hingewiesen, dass sich Bund und Länder im sogenannten Brötchenstreit endlich auf eine Ausnahmeregelung geeinigt haben. Nun erfahren Sie mehr zum Hintergrund der Streitigkeiten: Im Prinzip muss jeder Unternehmer die Ware, die er seinem Unternehmen entnimmt, versteuern. Dies gilt für die Umsatzsteuer, soweit er beim Einkauf der Ware einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.

Beispiel: Ein Ladenbesitzer kauft Nahrungsmittel für seinen Einzelhandel ein. Aus dem Einkauf macht er - wie es üblich ist - den Vorsteuerabzug geltend. Entnimmt er diese Nahrungsmittel für eine private Party, muss er sie als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen. Der Einzelhändler muss die Ware wieder mit dem Einkaufspreis  besteuern. Das dient dazu, den Vorsteuerabzug, den er vorher hatte, wieder zu korrigieren und seinen privaten Verbrauch zu versteuern.

Dieses Prinzip gilt nicht nur dann, wenn ein Unternehmer Waren für sich selbst entnimmt, sondern auch dann, wenn er sie an Dritte verschenkt. Daher müsste eigentlich auch bei der kostenlosen Abgabe von Lebensmitteln kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware an die Tafeln Umsatzsteuer gezahlt werden.

Nach Auffassung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen stellt diese Pflicht zur Umsatzbesteuerung jedoch eine unbillige Härte dar - besonders mit Blick auf die Tatsache, dass die Vernichtung der Lebensmittel keine Umsatzsteuer auslöst. Deshalb unterliegen Lebensmittelspenden an die Tafeln nicht mehr der Umsatzbesteuerung. Sonst würden Händler durch ihre Spende an eine karitative Einrichtung mit Steuern belastet, während die Vernichtung der Lebensmittel keine steuerlichen Nachteile mit sich brächte. 

Hinweis: Die Regelung gilt nur, wenn die Tafeln keine Zuwendungsbestätigungen für die Spenden ausstellen. Dann können die Lebensmittelhändler ihre Spenden allerdings auch nicht mehr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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