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Umsatzsteuer: Grundstücks- oder Gebäudefläche an Telefongesellschaft vermieten
Telefongesellschaften, die Mobilfunknetze betreiben, benötigen ein umfangreiches Netzwerk von Funkantennen. Dazu mieten Sie von Grundstückseigentümern Flächen auf Grundstücken oder Gebäudeflächen an. Dort wird teilweise auch eine Funkfeststation aufgestellt, die einen Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für den Betrieb eines Funknetzes hat. Die Funkfeststation muss am Vertragsende vom Mieter wieder entfernt werden.
Zu den Standortmietverträgen über solche Funkfeststationen hat kürzlich die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Stellung genommen: Umsatzsteuerlich sind die Mietverträge, mit denen das Recht eingeräumt wird, eine Funkfeststation auf einer Grundstücks- oder Gebäudefläche zu errichten, demnach steuerfreie Grundstücksvermietungsleistungen. Aus Sicht des Vermieters fällt also keine Umsatzsteuer an.
Hinweis: Für den Vermieter besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig auf die Steuerfreiheit der Grundstücksvermietung zu verzichten und Umsatzsteuer abzuführen. Doch ist diese Option nur in seltenen Fällen wirklich attraktiv, da sie mit bürokratischen Pflichten (Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) verbunden ist.
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zum Thema: | Umsatzsteuer |