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Eintrittskarten: In welchem Land muss der Verkauf versteuert werden?

In welchem Land eine Dienstleistung umsatzversteuert werden muss, ist bei den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen (zwischen 15 % und 25 %) innerhalb der EU eine entscheidende Frage. Die Umsatzbesteuerung von - kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen - Veranstaltungen richtet sich im Regelfall nach dem Veranstaltungsort.

Beispiel: Ein internationaler Rockstar gibt ein Konzert in Düsseldorf. Es werden Eintrittskarten durch einen Veranstalter verkauft. Sowohl die Leistung des Künstlers (Konzert) als auch die des Veranstalters (Kartenverkauf) unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem neuen Schreiben darauf hingewiesen, dass dies auch dann gilt, wenn die Eintrittskarten nicht vom eigentlichen Veranstalter verkauft werden. Werden die Karten also beispielsweise durch Ticketverkaufsstellen an den Kunden gebracht, richtet sich die Besteuerung ebenfalls nach dem Veranstaltungsort. Liegt dieser im Ausland, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an.

Hinweis: Für die Durchführung geschlossener Veranstaltungen für Unternehmen gelten teilweise andere Regeln. Der Besteuerungsort kann sich dann nach dem Unternehmenssitz richten und nicht nach dem Veranstaltungsort. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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