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Ermäßigter Steuersatz: E-Library und die Überlassung von E-Books und E-Papers unterliegen dem Regelsteuersatz
Bibliotheken bauen ihr elektronisches Angebot stetig aus. Dazu gehört auch immer öfter ein Angebot einer Onlineausleihe. Diese basiert auf einer elektronischen Bibliothek, einer sogenannten E-Library, die den Bibliotheken über eine spezielle webbasierte Software von verschiedenen Verlagen zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer kann dann neben den Printwerken auch noch E-Books und E-Papers ausleihen.
Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) weist darauf hin, dass diese Leistungen dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Die Steuerermäßigung für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten ist bei der E-Library nicht anwendbar. Die OFD räumt zwar ein, dass der betreffende Verlag für die Nutzung der E-Library der Bibliothek bestimmte Rechte nach dem Urheberrecht überlässt.
Das Urheberrecht steht aber dabei nicht im Vordergrund. Prägend für den Vertrag ist die Möglichkeit der Bibliotheken, ihren Nutzern die vorhandenen Medien auch über die neuen Medien (Onlineausleihe) zur Verfügung zu stellen. Diese Leistung ist jedoch mit 19 % zu versteuern. Auch die Überlassung der webbasierten Software für die Nutzung durch die Entleiher ist nicht steuerbegünstigt. Bei dieser Leistung ist die Überlassung von Urheberrechten nur eine Nebenleistung.
Hinweis: Zurzeit ist zur Frage des richtigen Steuersatzes für die E-Library und die Überlassung von E-Books und E-Papers ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Eine abschließende Entscheidung steht damit noch aus.
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