Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr: Neue Bedingungen für Zahlungsfristen beachten Darlehensgewährung an GmbH: Abgeltungsteuersatz ist auch unter nahen Angehörigen anwendbar Gesellschafterfremdfinanzierung: Alleingesellschafter kann Abgeltungsteuersatz nicht beanspruchen Bürgschaftsübernahme des Kommanditisten: OFD beleuchtet die steuerlichen Aspekte Investitionsabzugsbetrag: Rückwirkende Verzinsung lebt ab 2013 wieder auf Investitionsabzugsbetrag: Auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid noch möglich Ferrari als Firmenwagen: Tierarzt darf Fahrzeugkosten nur beschränkt abziehen Gemischte Aufwendungen: Kann ein Wohnmobil Betriebsvermögen sein? Rückstellung wegen Nachbetreuung: Rechtliche Verpflichtung muss tragfähig nachgewiesen werden Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: BMF führt neue Bescheinigung für Bauleistungen ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Installation einer Photovoltaikanlage ist keine Bauleistung Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Auch mobile Datenerfassungsgeräte, Tablets und Spielekonsolen betroffen Umsatzsteuer: Was passiert, wenn das Leasinggut verschwindet? Vorsteuerabzug: Betrügerische Kfz-Lieferketten unbedingt meiden Vorsteuerabzug: Wer ist der echte Lieferant? Verpachtung städtischer Betriebe: Betriebskostenzuschuss muss zuzüglich Umsatzsteuer gezahlt werden Schwimmunterricht: Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich direkt aus Unionsrecht Verlustfeststellung: Bestandskräftiger Bescheid ist trotz Fehler bindend Grundbesitzende Personengesellschaft: Abspaltung löst Grunderwerbsteuer aus

Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Auch mobile Datenerfassungsgeräte, Tablets und Spielekonsolen betroffen

Schon seit längerem geht bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten die Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über.

Beispiel: Großhändler G liefert für 10.000 EUR netto Handys an den Einzelhändler E. Nicht G schuldet in diesem Fall die 1.900 EUR Umsatzsteuer, sondern sein Kunde, der Einzelhändler. E muss den Einkauf daher in seiner Umsatzsteuererklärung versteuern. Belastet wird E jedoch nicht, da er aus dem Einkauf einen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe geltend machen kann.

Zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft kommt es im Regelfall allerdings nicht, wenn der Rechnungsbetrag unter 5.000 EUR liegt. Erst darüber sind - alle - Unternehmer betroffen, die Mobilfunkgeräte für ihr Unternehmen einkaufen. Die Regelung ist also nicht auf Empfänger aus der Elektronikbranche beschränkt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich kürzlich mit dem Begriff "Mobilfunkgerät" auseinandergesetzt. Für eine Qualifikation als solches ist demnach die Sprachübertragung entscheidend. Doch sind laut BMF auch mobile Datenerfassungsgeräte, die zum Beispiel von Kurierdiensten zum Scannen des Barcodes einer Sendung und als Unterschriftenpad eingesetzt werden, als Mobilfunkgeräte anzusehen. Denn die neueren Generationen enthalten einen SIM-Kartenslot und bieten somit die Möglichkeit, über drahtlose Mobilfunknetzwerke zu telefonieren.

Hinweis: Tabletcomputer würden nach diesem BMF-Schreiben nicht dem Wechsel der Steuerschuldnerschaft unterliegen. Allerdings hat der Gesetzgeber zum 01.10.2014 das Umsatzsteuergesetz geändert und Tablets sowie Spielekonsolen ausdrücklich in die Regelung einbezogen. Damit ist seit diesem Zeitpunkt der Wechsel der Steuerschuldnerschaft auch beim (Ver-)Kauf dieser Geräte zu beachten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.