Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr: Neue Bedingungen für Zahlungsfristen beachten Darlehensgewährung an GmbH: Abgeltungsteuersatz ist auch unter nahen Angehörigen anwendbar Gesellschafterfremdfinanzierung: Alleingesellschafter kann Abgeltungsteuersatz nicht beanspruchen Bürgschaftsübernahme des Kommanditisten: OFD beleuchtet die steuerlichen Aspekte Investitionsabzugsbetrag: Rückwirkende Verzinsung lebt ab 2013 wieder auf Investitionsabzugsbetrag: Auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid noch möglich Ferrari als Firmenwagen: Tierarzt darf Fahrzeugkosten nur beschränkt abziehen Gemischte Aufwendungen: Kann ein Wohnmobil Betriebsvermögen sein? Rückstellung wegen Nachbetreuung: Rechtliche Verpflichtung muss tragfähig nachgewiesen werden Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: BMF führt neue Bescheinigung für Bauleistungen ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Installation einer Photovoltaikanlage ist keine Bauleistung Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Auch mobile Datenerfassungsgeräte, Tablets und Spielekonsolen betroffen Umsatzsteuer: Was passiert, wenn das Leasinggut verschwindet? Vorsteuerabzug: Betrügerische Kfz-Lieferketten unbedingt meiden Vorsteuerabzug: Wer ist der echte Lieferant? Verpachtung städtischer Betriebe: Betriebskostenzuschuss muss zuzüglich Umsatzsteuer gezahlt werden Schwimmunterricht: Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich direkt aus Unionsrecht Verlustfeststellung: Bestandskräftiger Bescheid ist trotz Fehler bindend Grundbesitzende Personengesellschaft: Abspaltung löst Grunderwerbsteuer aus

Verpachtung städtischer Betriebe: Betriebskostenzuschuss muss zuzüglich Umsatzsteuer gezahlt werden

Die Finanzlage der deutschen Kommunen ist weiterhin angespannt. Viele gehen daher dazu über, städtische Einrichtungen auf private Dritte zu übertragen. Vor allem kostenintensive Bereiche werden auf diese Weise von Pächtern übernommen.

So war auch die Ausgangssituation in einem kürzlich durch den Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Streitfall. Eine Gemeinde hatte ein Freibad - Grundstück inklusive Badeanlage - an einen Pächter übergeben. Dieser sollte das Bad im Auftrag der Stadt betreiben und in gleicher Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, wie das zuvor die Gemeinde getan hatte. Stadt und Pächter hielten vertraglich fest, dass die Kosten für den Betrieb des Bades nicht durch die Einnahmen gedeckt würden. Der Vertrag habe das Ziel, den Badebetrieb zu sichern sowie dessen Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Daher zahlte die Stadt dem Pächter in der Folgezeit einen Betriebskostenzuschuss zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Das zuständige Finanzamt ging jedoch davon aus, dass die Stadt mit der Verpachtung des Freibads überhaupt nicht unternehmerisch tätig geworden ist. Denn die Belastung aus dem Betriebskostenzuschuss war ja höher als die Einnahmen aus der Pacht.

Doch der BFH hat nun festgestellt, dass es für die Unternehmereigenschaft der Stadt nicht auf die Höhe des Zuschusses ankommt. Vielmehr wird die Stadt schon allein durch die Verpachtung zum Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Hinweis: Wäre die Stadt nicht zum Unternehmer geworden, hätte der Pächter keine Vorsteuer aus dem Betriebskostenzuschuss abziehen können. Er hätte die Vorsteuer also an das Finanzamt zurückerstatten müssen. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.