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Business-Clubs: Wohnmöglichkeit in Repräsentanzen spricht gegen eine Betriebsausgabe

Als Unternehmer müssen Sie unterscheiden, ob eine Ausgabe betrieblich oder schon privat ist. Spätestens bei Zweifeln sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Denn eine Fehlentscheidung kann mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Kürzlich musste zum Beispiel ein Unternehmensberater feststellen, dass seine Aufwendungen für Repräsentanzen, die gleichzeitig eine Wohnungsnutzung gewährleisteten, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig waren.

Der Unternehmensberater mietete sich eine Wohnung in einem Business-Club an, um dort seine Beratungen und Geschäftstermine in einem angenehmen und diskreten Rahmen durchzuführen. Nach einer Außenprüfung musste er diese Ausgaben rückwirkend für fünf Jahre wieder seinem Gewinn hinzurechnen. Gegen die erhebliche Steuernachzahlung wehrte er sich im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes.

Das Finanzgericht Hamburg (FG) versagte dem Unternehmensberater jedoch die Aussetzung der Vollziehung. Denn bei den Ausgaben handelte es sich nach Auffassung der Richter um gemischte Aufwendungen, also solche mit sowohl einem beruflichen als auch einem privaten Hintergrund. Im Streitzeitraum war der Berater nämlich aus seinem Wohnhaus ausgezogen, da er sich von seiner Frau getrennt hatte. Eine alternative Unterkunft konnte er nicht glaubhaft darlegen.

Außerdem konnte der Unternehmensberater laut FG nicht überzeugend darstellen, dass die Repräsentanzen überhaupt betrieblich genutzt wurden. Warum die eigentlichen Büroräume für Besprechungen nicht ausreichend waren, konnte der Berater nicht erklären. Beratungstermine mit einer Auflistung der Kunden, wies er ebenfalls nicht nach. So konnte das FG nur der Auffassung des Betriebsprüfers folgen, dass es keine betriebliche Veranlassung für diese Aufwendungen gab. Hätte das Gericht einen objektiven Aufteilungsmaßstab zwischen betrieblich und privat veranlassten Aufwendungen ermitteln können, wäre die Entscheidung zugunsten des Klägers ausgefallen. Zwar ist das Verfahren mit dem aktuellen Beschluss noch nicht erledigt, die Voraussetzungen für das Hauptsacheverfahren sind jedoch nicht die besten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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