Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für Unternehmer
Umsatzsteuer: Fotobücher unterliegen dem Regelsteuersatz
Das Umsatzsteuerrecht sieht für einige Warenlieferungen eine ermäßigte Besteuerung vor. Im Wesentlichen gilt das für Nahrungsmittel - außer bestimmte Luxusgüter wie Hummer oder Kaviar. Daneben werden auch Waren wie Bücher, Zeitschriften, Bilderalben, Zeichen- und Malbücher für Kinder sowie Noten mit nur 7 % versteuert. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun mitgeteilt, dass diese Steuerermäßigung nicht für Fotobücher gilt.
Ob eine Ware mit dem Regelsteuersatz von 19 % oder mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % versteuert werden muss, richtet sich nach den Vorschriften des Zollrechts. Ein Fotobuch ist nach der zollrechtlichen Definition eine fest gebundene Ware aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm × 31 cm, mit vollfarbig gedruckten, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Abbildungen. Das BMF weist darauf hin, dass auch Fotobücher, die nicht genau diese Abmessungen aufweisen, dem Regelsteuersatz unterliegen. Außerdem müssen die Bücher nicht komplett in Vollfarbdruck vorliegen.
Für die Besteuerung mit 19 % reicht es demnach aus, dass der Kunde das Buch mit einem Programm bzw. über einen Internetbrowser mit Webanwendung individuell gestalten kann. Vor allem unterscheidet sich das Fotobuch von einem Buch zu 7 % dadurch, dass es nicht zur allgemeinen Verbreitung durch Verlage oder den Buchhandel bestimmt ist und daher keine ISBN-Nummer hat.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |