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Umsatzsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2018 Anteilsveräußerung: Ablösezahlung für Besserungsscheine gehört zum Veräußerungspreis Notleidende Gesellschafterdarlehen: Abzug von Refinanzierungszinsen im Fokus Bürgschaftsinanspruchnahme: Gesellschaftereinlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten Schuldzinsen: Bei Überentnahmen nicht anerkannt Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BMF veröffentlicht neue Aussagen zur Abzugsbeschränkung Schwieriges Kind: Keine Steuerfreiheit von Erziehungsleistungen Konsignationslager: Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen erneut verlängert Heileurythmisten: BMF bestätigt steuerbefreite Umsätze Bauträger: Rechtswidrige Besteuerung kann ohne Einschränkungen korrigiert werden Campingumsätze: Kann die Vermietung von Bootsliegeplätzen mit 7 % versteuert werden? Elektronische Veröffentlichungen: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar Einfuhrumsatzsteuer: Entfällt bei nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug einer Holding aus Beratungsleistungen Fahrsicherheitstraining: Umsätze sind steuerfrei Unternehmereigenschaft: Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft zu versteuern? Rückwirkende Rechnungskorrektur: Deutscher Steuerberaterverband sieht Verbesserungsbedarf Miet- und Pachtzinsen: Hinzurechnung gilt auch für Instandhaltungskosten des Mieters Selbst schuld: Kein Erlass von Grundsteuer bei Leerstand GoBD: Neufassung in Sicht Betriebsprüfung: Hinzuschätzungen bei Kassenmängeln

Heileurythmisten: BMF bestätigt steuerbefreite Umsätze

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Umsätze von Heileurythmisten veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in diesem Zusammenhang um die Steuerbefreiung dieser Umsätze angepasst worden.

Als Heileurythmie bezeichnet man eine spezielle Therapieform der anthroposophischen Medizin. Im Rahmen dieser Therapieform wird neben der naturwissenschaftlichen Betrachtung auch die seelisch-geistige Ebene des Betroffenen in die entsprechende Behandlung einbezogen. Bereits im Jahr 2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Umsätze von Heileurythmisten nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation ergebe sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin. Der BFH hat bereits damals in aller Deutlichkeit klargestellt, dass sich die Steuerbefreiung auf sämtliche heileurythmische Behandlungsleistungen des Leistungserbringers erstreckt, wenn die notwendige Berufsqualifikation vorliegt.

Die Rechtsprechung des BFH wurde nunmehr vom BMF übernommen.

Hinweis: Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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