Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Umsatzsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2018 Anteilsveräußerung: Ablösezahlung für Besserungsscheine gehört zum Veräußerungspreis Notleidende Gesellschafterdarlehen: Abzug von Refinanzierungszinsen im Fokus Bürgschaftsinanspruchnahme: Gesellschaftereinlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten Schuldzinsen: Bei Überentnahmen nicht anerkannt Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BMF veröffentlicht neue Aussagen zur Abzugsbeschränkung Schwieriges Kind: Keine Steuerfreiheit von Erziehungsleistungen Konsignationslager: Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen erneut verlängert Heileurythmisten: BMF bestätigt steuerbefreite Umsätze Bauträger: Rechtswidrige Besteuerung kann ohne Einschränkungen korrigiert werden Campingumsätze: Kann die Vermietung von Bootsliegeplätzen mit 7 % versteuert werden? Elektronische Veröffentlichungen: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar Einfuhrumsatzsteuer: Entfällt bei nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug einer Holding aus Beratungsleistungen Fahrsicherheitstraining: Umsätze sind steuerfrei Unternehmereigenschaft: Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft zu versteuern? Rückwirkende Rechnungskorrektur: Deutscher Steuerberaterverband sieht Verbesserungsbedarf Miet- und Pachtzinsen: Hinzurechnung gilt auch für Instandhaltungskosten des Mieters Selbst schuld: Kein Erlass von Grundsteuer bei Leerstand GoBD: Neufassung in Sicht Betriebsprüfung: Hinzuschätzungen bei Kassenmängeln

Elektronische Veröffentlichungen: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar

Der EU-Rat hat eine Richtlinie angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für Bücher und E-Books ermöglicht. Danach können die Mitgliedstaaten zukünftig ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.

In Europa galt bis dato, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze nur bei Veröffentlichungen auf allen physischen Trägern ansetzen konnten. Dies galt jedoch nicht für elektronische Veröffentlichungen. Hier kam bislang der Mehrwertsteuer-Normalsatz zum Tragen, das heißt ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 %. Für gedruckte Bücher konnte hingegen ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % zur Anwendung kommen. Um mit dem technologischen Fortschritt in einer digitalen Wirtschaft Schritt zu halten, sollen die Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze bekommen.

Hiermit beseitigen die EU-Finanzminister somit eine jahrelange unverständliche Ungleichbehandlung von Veröffentlichungen auf physischen Trägern und elektronischen Werken. Die Richtlinie ist am 04.12.2018 in Kraft getreten.

Hinweis: Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt wird.
 
 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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