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Umsatzsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2018 Anteilsveräußerung: Ablösezahlung für Besserungsscheine gehört zum Veräußerungspreis Notleidende Gesellschafterdarlehen: Abzug von Refinanzierungszinsen im Fokus Bürgschaftsinanspruchnahme: Gesellschaftereinlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten Schuldzinsen: Bei Überentnahmen nicht anerkannt Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BMF veröffentlicht neue Aussagen zur Abzugsbeschränkung Schwieriges Kind: Keine Steuerfreiheit von Erziehungsleistungen Konsignationslager: Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen erneut verlängert Heileurythmisten: BMF bestätigt steuerbefreite Umsätze Bauträger: Rechtswidrige Besteuerung kann ohne Einschränkungen korrigiert werden Campingumsätze: Kann die Vermietung von Bootsliegeplätzen mit 7 % versteuert werden? Elektronische Veröffentlichungen: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar Einfuhrumsatzsteuer: Entfällt bei nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug einer Holding aus Beratungsleistungen Fahrsicherheitstraining: Umsätze sind steuerfrei Unternehmereigenschaft: Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft zu versteuern? Rückwirkende Rechnungskorrektur: Deutscher Steuerberaterverband sieht Verbesserungsbedarf Miet- und Pachtzinsen: Hinzurechnung gilt auch für Instandhaltungskosten des Mieters Selbst schuld: Kein Erlass von Grundsteuer bei Leerstand GoBD: Neufassung in Sicht Betriebsprüfung: Hinzuschätzungen bei Kassenmängeln

Fahrsicherheitstraining: Umsätze sind steuerfrei

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings umsatzsteuerfrei sind.

Im vorliegenden Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der in den Jahren 2013 und 2014 diverse Sicherheitstrainings für Pkws und Motorräder durchführte. Satzungszweck des Vereins ist unter anderem die Förderung der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung, insbesondere durch Angebote im Bereich Bildung und Fortbildung sowie Verkehrsaufklärung. In der Satzung ist festgelegt, dass dieser keine Gewinne anstrebt und etwaige Überschüsse ausschließlich zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen.

Aus den Sicherheitstrainings erzielte der Verein im Jahr 2013 Bruttoeinnahmen in Höhe von ca. 37.000 EUR und im Jahr 2014 ca. 21.500 EUR. Er ging davon aus, dass die Umsätze umsatzsteuerfrei seien und gab daher keine Umsatzsteuererklärung ab. Das Finanzamt unterwarf diese Umsätze jedoch dem ermäßigten Steuersatz von 7 % und erließ für die betreffenden Jahre entsprechende Umsatzsteuerbescheide.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Die Einnahmen aus den Fahrsicherheitstrainings sind umsatzsteuerfrei. Aufgrund der Gemeinnützigkeit ist der Verein ein nach dem Umsatzsteuergesetz begünstigtes Steuersubjekt. Die Fahrsicherheitstrainings sind Kurse belehrender Art, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel des sicheren und defensiven Fahrens vermitteln. In der Satzung des Vereins ist ausdrücklich festgelegt, dass dieser keine Gewinne anstrebt und Überschüsse ausschließlich zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke verwendet werden dürfen. Damit sind die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung erfüllt.

Hinweis: Umsatzsteuerfrei sind grundsätzlich Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dienen, durchgeführt werden und deren Einnahmen überwiegend zur Kostendeckung verwendet werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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