Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Umsatzsteuer: Bundesrat gibt grünes Licht für Jahressteuergesetz 2018 Anteilsveräußerung: Ablösezahlung für Besserungsscheine gehört zum Veräußerungspreis Notleidende Gesellschafterdarlehen: Abzug von Refinanzierungszinsen im Fokus Bürgschaftsinanspruchnahme: Gesellschaftereinlage führt zu nachträglichen Anschaffungskosten Schuldzinsen: Bei Überentnahmen nicht anerkannt Betrieblicher Schuldzinsenabzug: BMF veröffentlicht neue Aussagen zur Abzugsbeschränkung Schwieriges Kind: Keine Steuerfreiheit von Erziehungsleistungen Konsignationslager: Übergangsfrist für grenzüberschreitende Warenlieferungen erneut verlängert Heileurythmisten: BMF bestätigt steuerbefreite Umsätze Bauträger: Rechtswidrige Besteuerung kann ohne Einschränkungen korrigiert werden Campingumsätze: Kann die Vermietung von Bootsliegeplätzen mit 7 % versteuert werden? Elektronische Veröffentlichungen: Ermäßigte Mehrwertsteuersätze nun anwendbar Einfuhrumsatzsteuer: Entfällt bei nachfolgender innergemeinschaftlicher Lieferung Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug einer Holding aus Beratungsleistungen Fahrsicherheitstraining: Umsätze sind steuerfrei Unternehmereigenschaft: Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft zu versteuern? Rückwirkende Rechnungskorrektur: Deutscher Steuerberaterverband sieht Verbesserungsbedarf Miet- und Pachtzinsen: Hinzurechnung gilt auch für Instandhaltungskosten des Mieters Selbst schuld: Kein Erlass von Grundsteuer bei Leerstand GoBD: Neufassung in Sicht Betriebsprüfung: Hinzuschätzungen bei Kassenmängeln

GoBD: Neufassung in Sicht

Nach jahrelanger interner und externer Diskussion hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erlassen. In den Augen vieler Fachkräfte sind die GoBD allerdings ein Graus. Es ist zwar erkennbar, dass das BMF immerhin versucht hat, eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen; in vielen Punkten ist es dabei aber über das Ziel hinausgeschossen, zum Beispiel in Hinblick auf die Verfahrensdokumentation und die Revisionssicherheit digitaler Belege.

Mit mehr oder weniger mäßigem Erfolg hat sich die Praxis sowohl auf Seiten der Steuerberater als auch auf Seiten der Betriebsprüfer auf dieses BMF-Schreiben eingestellt. Nun ist bekanntgeworden, dass das Bundesfinanzministerium am 05.10.2018 die Entwurfsfassung eines neuen GoBD-BMF-Schreibens an einige Institutionen und Verbände geschickt hat. Neu sind insbesondere Aussagen zur Digitalisierung von Belegen mittels mobiler Endgeräte und zur Versionierung von Verfahrensdokumentationen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit seiner Stellungnahme S 14/18 am 12.11.2018 zu diesem Entwurf detailliert Stellung bezogen und plädiert insbesondere in folgenden Punkten für Nachbesserungen:

  • Anpassung der Buchungsfrist an betriebliche Gegebenheiten
  • Nutzbarkeit von Office-Anwendungen ohne zusätzliche Voraussetzungen
  • Ausnahmen für kleine Unternehmen bei der Verfahrensdokumentation

Hinweis: Die Stellungnahme des DStV ist in vollem Umfang unter www.dstv.de abrufbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das BMF auf die Reaktionen der Praxis eingehen wird.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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