Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

EÜR 2018: Anlage SZ berücksichtigt neue BFH-Rechtsprechung Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug aus einer bezahlten Anzahlungsrechnung Steuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken: BMF aktualisiert Übergangsregelung Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt: Anpassung durch das BMF EU-Mehrwertsteuersystem: Vier schnelle Lösungen Vollständige Anschrift in Rechnungen: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses EU-Kommission: Neue Maßnahmen ab Januar 2021 Sammlermünzen: Umsatzsteuerermäßigung für die Einfuhr von Sammlermünzen Betreiber von elektronischen Marktplätzen: BMF veröffentlicht Bescheinigung Abgrasung: Beweidungsleistungen eines Schäfers unterliegen Durchschnittssatzbesteuerung Herstellung von Fruchtjoghurt: Milchbäuerin kann Durchschnittssatzbesteuerung anwenden Platzierungsabhängige Preisgelder: BFH verneint umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch Kleinunternehmerregelung: Künstliche Aufspaltung unternehmerischer Tätigkeit rechtsmissbräuchlich Nachforderungszinsen: Kein Erlass bei verkanntem Wechsel der Steuerschuldnerschaft Vorsteuerabzug: Unternehmereigenschaft einer Gemeinde Fehlgeschlagener "Formwechsel": Ein-Mann-GmbH muss Grunderwerbsteuer entrichten Grunderwerbsteuer: Aufhebung des Steuerbescheids scheitert an Verwertung der eigenen Rechtsposition Zollrechtliche Nomenklatur: Etiketten an Waren kein objektives Merkmal Realteilung: Aktualisierung der Verwaltungsmeinung Datenzugriff: Verweis auf die GDPdU allein reicht nicht aus

Zollrechtliche Nomenklatur: Etiketten an Waren kein objektives Merkmal

Bei der sogenannten Kombinierten Nomenklatur (KN) handelt es sich um ein systematisches Warenverzeichnis, das von den meisten Handelsnationen verwendet wird und bei der Zollanmeldung in der EU eine wichtige Rolle spielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in einem aktuellen Fall mit der Sonderfrage zu befassen, in welche Unterposition der KN importierte Brauch- und Frischwassertanks eingereiht werden müssen.

In erster Instanz befand das Finanzgericht Hamburg (FG), dass die Tanks nicht in die zollfreie Kategorie der Kohlenstofffasern und Waren aus Kohlenstofffasern fallen, sondern als Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen zu sehen sind. Entscheidend war für das FG, dass auf manchen Tanks Etiketten mit dem Begriff "Aerospace" angebracht waren. Hieraus leitete es ab, dass die Tanks speziell für den Einbau in Luftfahrzeuge bestimmt waren.

Der BFH lehnte dies ab und erklärte, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist. Auf der Ware fest angebrachte Etiketten, Warenzeichen oder Stempel gehören nicht zu diesen Beschaffenheitsmerkmalen, sofern

  • der Zolltarif nichts Gegenteiliges bestimmt und
  • die Kennzeichnungen für die Funktion, den Gebrauch, die Wirkung oder das Wesen der Ware selbst keine Bedeutung haben, sondern ähnlich wie eine Bedienungsanleitung lediglich angeben, wie die Ware bezeichnet wird, welchem Zweck sie dient, wo und wie sie verwendet oder eingebaut werden soll.

Hinweis: Da die Etiketten im Urteilsfall die oben genannten Voraussetzungen erfüllten, gehörten sie nicht zu den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware. Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil deshalb auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück an das FG.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.