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Betrieb eines Blockheizkraftwerks: Wohnungseigentümergemeinschaft kann selbst gewerblich tätig sein Unterjähriger Gesellschaftereintritt: Neugesellschafter kann Verlust für das gesamte Jahr abziehen Kein Aufgabegewinn: BFH beleuchtet Grundsätze zur Betriebsunterbrechung Kapitalgesellschaft: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust? Bilanzierender Insolvenzverwalter: Wann ist ein Vergütungsvorschuss zu aktivieren? Landwirtschaftsbetrieb: Totalgewinnprognose kann generationenübergreifend aufgestellt werden Insolvenzplan: Körperschaftsteuer auf Sanierungsgewinn im Fokus Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug ohne Vorlage von Rechnungen? Europäischer Gerichtshof: Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlung Bauträgerfälle: Der nächste Paukenschlag - BMF passt Schreiben an Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei? Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Eintritt für Eisskulpturenausstellung ist begünstigt Europäischer Gerichtshof: Sind Surf- und Segelkurse umsatzsteuerfrei? Vorsteuerabzug: Voraussetzungen für eine Berichtigung Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung nur bei wesentlichen Leistungen Verbilligter Wareneinkauf: Wie ist ein Rabattsystem umsatzsteuerlich zu behandeln? Kurzfristige Vermietung: Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte umsatzsteuerfrei Erbschaftsteuer: Negativer Erwerb bei übersteigendem Abfindungsanspruch? Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung nur bei fremden Wohnungsbauten Unangekündigte Kontrollen: Bargeldbranche muss mit Kassen-Nachschauen rechnen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Eintritt für Eisskulpturenausstellung ist begünstigt

Wer eine Theatervorstellung, ein Konzert oder eine Museumsausstellung besucht, muss auf den Eintrittspreis in der Regel nur eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % zahlen. Ob diese Ermäßigung auch für die Eintrittsumsätze einer Eisskulpturenausstellung gilt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich zu klären.

Geklagt hatte ein Unternehmer, der in den Wintermonaten des Jahres 2010 zwei themenbezogene Ausstellungen mit Eisskulpturen ausgerichtet hatte. Die Skulpturen waren eigens dafür von internationalen Künstlern geschaffen worden und witterungsbedingt nur begrenzt haltbar.

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern versagte den 7%igen Steuersatz in erster Instanz, weil die Ausstellung seiner Meinung nach begrifflich kein Museum war. Zwar seien die Eisskulpturen Kunstgegenstände, es liege jedoch keine "Sammlung" vor, die für den Museumsbegriff vorausgesetzt werde. Der Unternehmer unterhalte keine eigene Sammlung, sondern stelle nur vorübergehend aus. Folglich sollte für die Eintrittspreise der Regelsteuersatz von 19 % angewandt werden.

Der BFH war anderer Ansicht und gewährte den ermäßigten Steuersatz. Auch der Eintritt zu Sammlungen von Kunstgegenständen, die nicht dauerhaft, sondern eigens für die Ausstellung zusammengestellt worden seien, sei begünstigt. Den Bundesrichtern zufolge kommt es bei der Steuersatzermäßigung nicht darauf an, ob eine Sonderausstellung komplett aus den Beständen anderer Einrichtungen oder privater Leihgeber zusammengestellt wird oder ob diese nur zu einem geringen Anteil aus der eigenen Sammlung bestückt wird.

Hinweis: Das BFH-Urteil kann auch für Eintrittsgelder von Wanderausstellungen relevant sein, die an unterschiedlichen Orten für die Besucher zugänglich sind.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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