Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Verbilligte Verpachtung: Ortsübliche Miete darf nicht aus ertragsorientiertem Pachtwert abgeleitet werden Geplante Selbständigkeit: Darlehensverlust als vergebliche vorweggenommene Betriebsausgabe Betriebsgrundlage verkauft: Fehlende Betriebsaufgabeerklärung rettet nicht vor Aufgabegewinn Verbindlichkeiten: Ist der Abzinsungssatz von 5,5 % verfassungswidrig? Recht auf Vorsteuerabzug: Anschrift des leistenden Unternehmers muss bei Rechnungsstellung gültig sein Vorsteuerabzug: Auch bei fehlendem Verweis auf andere Dokumente Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Entwurf eines BMF-Schreibens MwSt-Digitalpaket: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Organschaft: Vorsteueraufteilung nach Nutzungszeiten? Kein Umsatzsteuerschuldner: Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein Zusammenfassende Meldung: Elektronische Übermittlung über ELMA5 Eigenverbrauch: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2019 Garantiezusage eines Kfz-Händlers: Leistung ist umsatzsteuerfreier Versicherungsumsatz Flüchtlingshilfe: BMF verlängert umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen Gemeinnützige Vereine: BMF-Schreiben erörtert umsatzsteuerliche Behandlung von Sportveranstaltungen Vorsteuerabzug für Sportwagen: Lamborghini versus Ferrari Erbschaftsteuer: Verschonungsabschlag entfällt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens Unternehmenssanierung: Zuständigkeit für Gewerbesteuer Gewerbesteuer: Freibetrag für Personengesellschaften wird nur zeitanteilig gewährt Krankenbeförderung: Wann Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit sind

Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Entwurf eines BMF-Schreibens

Das Thema Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung für Zwecke des Vorsteuerabzugs hat sich zu einem Dauerbrenner im Umsatzsteuerrecht entwickelt. Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof entschieden haben, dass eine rückwirkende Berichtigung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Rückwirkend bedeutet, dass der Vorsteuerabzug im Zeitpunkt der Ausstellung der Erstrechnung korrigiert wird, und nicht - wie bisher üblich - erst bei Ausstellung der berichtigten Rechnung. Hierdurch kann, beispielsweise bei Betriebsprüfungen, eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen verhindert werden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erstmalig einen Entwurf mit den Konsequenzen, die sich aus dieser Rechtsprechung ergeben, vorgelegt. Es erläutert insbesondere anhand von Beispielen, wann die Mindestanforderungen an die einzelnen Rechnungsangaben erfüllt sind.

Nach Auffassung des BMF liegt bei der rückwirkenden Rechnungsberichtigung kein rückwirkendes Ereignis vor. Sollte dadurch eine Änderung mangels weiterer anwendbarer Korrekturvorschriften ausgeschlossen sein, kann der Vorsteuerabzug dennoch über eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung und Erhalt einer neuen Rechnung gewährt werden. Eine Stornorechnung soll nach dem Entwurf des BMF-Schreibens keine rückwirkende Rechnungsberichtigung darstellen.

Hinweis: Das BMF kündigt in diesem Entwurf ein weiteres BMF-Schreiben zu Rechnungen und Vorsteuerabzug an. Wir dürfen gespannt sein, ob und wie dort das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Barlis" verarbeitet wird. Der EuGH hatte hier entschieden, dass der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb versagt werden durfte, weil die Rechnung nicht alle formalen Voraussetzungen erfüllte. Entsprechende Umsatzsteuerfestsetzungen sollten offengehalten werden!

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.