Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für Unternehmer
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Neue Vordrucke für 2020
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2019 die Muster der Vordrucke für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungsverfahren für das Jahr 2020 veröffentlicht. Es sind für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 folgende Vordruckmuster vorgesehen:
- USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
- USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020
- USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
Die Änderungen gegenüber dem Vorjahr betreffen lediglich zeitliche, redaktionelle oder drucktechnische Anpassungen. Die beiden Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau (insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil) mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt worden.
Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein. Daher sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster (USt 1 A, USt 1 H) zu erstellen.
Abweichungen sind nur begrenzt zulässig. Im Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H kann die im Kopfteil eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren geändert werden. Das gilt nur für den Fall, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.
Sofern die in den Mustern enthaltenen Kennzahlen und die im Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl 20 für die Datenerfassung nicht benötigt wird, kann diese mit Rasterungen versehen werden. Falls es Abweichungen gibt, ist auf der Vorderseite der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H unten rechts das jeweilige Bundesland anzugeben.
Hinweis: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |