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Behandlung als Kleinunternehmer: Welche Vor- und Nachteile die Regelung bietet
Bei Unternehmen, deren Umsätze im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR und im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überschreiten, erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. Es greift in diesem Fall die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wer seine unternehmerische Tätigkeit gerade erst aufgenommen hat, kann den zu erwartenden Umsatz schätzen; liegt dieser voraussichtlich über 22.000 EUR, kommt die Kleinunternehmerregelung nicht in Betracht.
Hinweis: Besteht der Kundenkreis vor allem aus Privatkunden, die selbst keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, können Kleinunternehmer ihre Leistungen am Markt günstiger anbieten als Konkurrenzunternehmen, da sie keine Umsatzsteuer auf ihre Nettobeträge aufschlagen müssen.
Weiterer Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass sich einige Verwaltungserleichterungen ergeben: Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen aus, zudem müssen sie für Geschäfte im grenzüberschreitenden Kontext keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Auch die Buchführung wird erleichtert, da hier nicht zwischen netto und brutto unterschieden werden muss. Eine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen besteht ebenfalls nicht.
Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmern das Recht zum Vorsteuerabzug verwehrt bleibt; ihnen steht also kein Vorsteuer-Erstattungsanspruch gegenüber der Steuerverwaltung zu. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, sodass sie im Vergleich zu "regulären" Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben. Gerade bei größeren Investitionen zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit kann es also sinnvoll sein, zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dieser Verzicht kann bis zur Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung beim zuständigen Finanzamt erklärt werden. Diese sogenannte Option zur Regelbesteuerung ist aber für mindestens fünf Kalenderjahre bindend, so dass sie wohlüberlegt sein sollte.
Hinweis: Bei der Kleinunternehmerregelung sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Trotz zahlreicher Vorteile ist ihre Anwendung nicht für alle Unternehmer und Geschäftsmodelle geeignet. Gerade Neugründer oder Selbständige im Nebenerwerb können regelmäßig von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Zur genauen Einordnung des Einzelfalls ist es sinnvoll, sich frühzeitig steuerfachkundigen Rat einzuholen.
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