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Neues vom BMF: Vorsteuerberichtigung bei Vorsteuersaldierung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Vorsteuerberichtigung bei Vorsteuersaldierung herausgegeben. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 01.02.2022 entschieden, dass eine Vorsteuerberichtigung einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze. Letzterer könne sich in Fällen eines Reverse-Charge-Verfahrens - bei diesem schuldet der Leistungsempfänger anstelle des leistenden Unternehmers die Umsatzsteuer auf die Eingangsleistung - aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), alte Fassung, mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben.

Das BMF nimmt in seinem aktuellen Schreiben auf die BFH-Rechtsprechung Bezug und vertritt die Auffassung, dass neben den vom BFH entschiedenen Fällen eines Übergangs der Steuerschuldnerschaft und einem korrespondierenden Vorsteuerabzug auch andere Fälle denkbar sind. Es führt hier beispielsweise den innergemeinschaftlichen Erwerb mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug an. Zudem stellt das BMF klar, dass die Entscheidung alle Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG betrifft und nicht nur - wie vom BFH entschieden - die nach Absatz 1.

Hinweis: Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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