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Hamburg: Steuerfahndung nimmt Sicherheitsdienste ins Visier

In zwei groß angelegten Aktionen ist der Steuerfahndung Hamburg ein Schlag gegen organisierte, teilweise international agierende Tätergruppen im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes gelungen.

In einem ersten groß angelegten Einsatz haben die Steuerfahndungen in Hamburg und in Bulgarien Ende Juni 2024 an insgesamt 16 Orten in Hamburg, Oldenburg, Neumünster sowie an vier Orten in Bulgarien Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. An dem Einsatz waren mehr als 100 Beamte der Steuerfahndung Hamburg und Oldenburg sowie bulgarische Behörden beteiligt. Außerdem konnten in Zusammenarbeit mit der europäischen Strafverfolgungsbehörde EUROJUST drei europäische Haftbefehle gegen in Bulgarien wohnende Tatverdächtige erwirkt werden. Die bulgarische Polizei konnte die Verdächtigen ausfindig machen und verhaften.

Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen die Verhafteten und drei weitere Beschuldigte im Alter von 27 bis 51 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere Scheinfirmen zum Zwecke der Steuerhinterziehung gegründet zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben die Rechnungsempfänger die auf Scheinrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern als Vorsteuer abgezogen und so ihre Steuerlast verkürzt, obwohl den Zahlungen keine erbrachten Leistungen zugrunde lagen. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht es in diesem Komplex insgesamt um eine Schadenssumme von ca. 4,5 Mio. EUR an hinterzogener Umsatzsteuer.

In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Hamburg und unter Beteiligung von insgesamt 143 Steuer- und Polizeibeamten wurde im Rahmen eines zweiten Einsatzes eine groß angelegte Durchsuchung bei sechs anderen Beschuldigten im Alter von 29 bis 43 Jahren an insgesamt 40 Orten durchgeführt. Hier geht es ebenfalls um den Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie der Geldwäsche. Das Schadensvolumen beläuft sich in diesem Fallkomplex auf ca. 4,1 Mio. EUR an hinterzogener Umsatzsteuer.

Die Großeinsätze waren das Ergebnis monatelanger Ermittlungen; die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert weiterhin an.

Hinweis: Dass die Ermittlungen der Steuerfahndung in diesen Bereichen zu hohen Haftstrafen führen, zeigte ein kürzlich vor dem Landgericht Hamburg beendeter Prozess gegen sechs Hauptangeklagte, die wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und bis zu acht Jahren verurteilt worden waren. In diesen Fällen ging es um betrügerisch eingesetzte Rechnungsketten im Bereich des Gerüstbaus und ein Schadensvolumen von insgesamt ca. 6 Mio. EUR an hinterzogener Umsatzsteuer.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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