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Erbschaftsteuerreform: Neue Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Erbschaftsteuer
Durch die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform steigen die Freibeträge für enge Familienmitglieder deutlich, die alle zehn Jahre genutzt werden können. Besonders positiv wird es für eingetragene Lebenspartner. Hier verhundertfacht sich der Freibetrag auf das Niveau von Ehegatten. Die entferntere Verwandtschaft hingegen muss bei Mini-Freibeträgen mit drastisch steigenden Steuersätzen kalkulieren. Hier bringt die Reform also gleich zwei Nachteile auf einmal. Höhere Bewertungsansätze und Tarife.
Persönliche Freibeträge in Euro
Rechtsstand | bis 2008 | ab 2009 | Erhöhung |
Klasse I: Ehegatte | 307.000 | 500.000 | 193.000 |
Klasse III: Eingetragener Lebenspartner | 5.200 | 500.000 | 494.800 |
Klasse I: Kinder und Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind | 205.000 | 400.000 | 195.000 |
Klasse I: Enkel, wenn Eltern noch leben | 51.200 | 200.000 | 148.800 |
Klasse I: Eltern und Großeltern im Erbfall | 51.200 | 100.000 | 48.800 |
Klasse II: (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und -eltern, Eltern bei Schenkung, geschiedener Ehegatte) | 10.300 | 20.000 | 9.700 |
Klasse III: (entfernt oder nicht Verwandte, z.B. Lebensgefährte, Cousin) | 5.200 | 20.000 | 14.800 |
Versorgungsfreibetrag Ehegatte | 256.000 | 256.000 | 0 |
- eingetragener Lebenspartner | 0 | 256.000 | 256.000 |
- Kinder, nach Alter gestaffelt | bis 52.000 | bis 52.000 | 0 |
Steuersätze in Prozent
Vermögen bis [Euro] | Klasse I | Klasse II | Klasse III | |||
alt | neu | alt/neu | alt | neu | alt | neu |
52.000 | 75.000 | 7 | 12 | 30 | 17 | 30 |
256.000 | 300.000 | 11 | 17 | 30 | 23 | 30 |
512.000 | 600.000 | 15 | 22 | 30 | 29 | 30 |
5.113.000 | 6.000.000 | 19 | 27 | 30 | 35 | 30 |
12.783.000 | 13.000.000 | 23 | 32 | 50 | 41 | 50 |
25.565.000 | 26.000.000 | 27 | 37 | 50 | 47 | 50 |
darüber hinaus | 30 | 40 | 50 | 50 | 50 |
Die Tabellenwerte bringen zwei wesentliche Ergebnisse.
- Die anziehenden Freibeträge in der Steuerklasse I führen bei Kapitalvermögen generell und auch bei den übrigen Vermögensarten tendenziell eher zu einer Entlastung.
- Die drastische Tariferhöhung in den Steuerklassen II und III bedeutet eine Zusatzbelastung für alle Vermögensarten, da der beträchtliche Steuersatz etwa bei Immobilien auch noch auf eine erhöhte Bemessungsgrundlage wirkt.
Tipp: Um die höheren Freibeträge und günstigen Tarife in der Steuerklasse I nutzen zu können, lohnt es sich, das Vermögen nicht nur auf die Kinder, sondern gleich über mehrere Generationen hinweg zu übertragen. Damit lassen sich familienintern Steuern sparen. Zudem fällt der anschließende Wertzuwachs schon bei der Nachfolgegeneration an.
Information für: | alle, Unternehmer, Kapitalanleger, Hausbesitzer |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |