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Steuerbürokratieabbaugesetz: Weniger Bürokratie im Steuerrecht
Das Steuerbürokratieabbaugesetz soll papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzen und damit Bürokratiekosten abbauen sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung für Bürger, Unternehmen und den Fiskus bringen. Letztendlich geht es um die primäre Zielsetzung, staatliche Einnahmen dauerhaft und verlässlich sicherzustellen. Die Maßnahmen treten im Wesentlichen 2009 in Kraft und stehen unter dem Motto "Elektronik statt Papier!". Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Steuererklärungen von privaten Steuerzahlern sollen vereinfacht werden, indem bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege dem Finanzamt auf elektronischem Weg verfügbar gemacht werden. Das gilt beispielsweise für die Spendenbescheinigung, den Wegfall der alten Lohnsteuerkarte ab 2011 durch die Umstellung auf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Meldung der Sozialträger über ausgezahlte Leistungen oder die elektronische Übermittlung der Anlage VL ans Finanzamt für die Arbeitnehmersparzulage.
- Die Grenze für die Lohnsteueranmeldung steigt 2009 für die jährliche Abgabe von 800 EUR auf 1.000 EUR und für die vierteljährliche von 3.000 EUR auf 4 000 EUR.
- Die Grenzen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung steigen ab 2009 für die monatliche Abgabe von 6.136 EUR auf 7.500 EUR und für die vierteljährliche Abgabe von 512 EUR auf 1.000 EUR. Unternehmer, deren Vorsteuerüberschuss im vorangegangenen Jahr eine bestimmte Betragsgrenze überschritten hat, können wählen, ob sie ihre Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgeben.
- Generell kommt es ab 2011 zur elektronischen Abgabe der betrieblichen Steuererklärungen und der Gewinnermittlungen. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
- Die Verpflichtung von Unternehmern, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit elektronisch Auskunft über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben, ersetzt den bisher üblichen Fragebogen in Papierform und Unternehmer erhalten schneller als bisher die für die Rechnungserteilung wichtige Steuernummer.
- Finanzverwaltung und Träger der Rentenversicherung sollen ihre Außenprüfungen auf Antrag der Betriebe zeitgleich durchführen.
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