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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Was muss das Finanzamt bei der Schätzung beachten?

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung, eine Einkommensteuer- und gegebenenfalls eine Umsatzsteuererklärung einzureichen, nicht nach, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das Finanzgericht München hat jedoch kürzlich noch einmal klargestellt, dass das Ergebnis der Schätzung schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein muss. Haben Sie beispielsweise fehlerhafte Gewinnermittlungsunterlagen vorgelegt, darf das Finanzamt sie bei der Schätzung dennoch nicht ignorieren. Vielmehr ist es verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des Zumutbaren Ihre Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln. Dazu kann es Sie z.B. auffordern, bestimmte Belege vorzulegen.

Hinweis: Ungeachtet dessen sollten Sie solchen Rechtsstreitigkeiten möglichst aus dem Weg gehen, indem Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen von Anfang an korrekt und pünktlich nachkommen. Ergeben sich Schwierigkeiten bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen, ist Ihnen Ihr Steuerberater gern behilflich.

Information für: alle, Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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