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Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Pauschbetrag und tatsächlichen Kosten bei Behinderten

Wegen der besonderen Belastungen, die Behinderten im Vergleich zu nicht Behinderten entstehen, bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, die erhöhten Kosten ohne Einzelnachweis zu berücksichtigen. Ihnen wird auf Antrag ein Pauschbetrag gewährt, mit dem alle laufenden und typischen Belastungen abgegolten sind. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

GdB in % Pauschbetrag
25 - 30 310 EUR
35 - 40 430 EUR
45 - 50 570 EUR
55 - 60 720 EUR
65 - 70 890 EUR
75 - 80 1.060 EUR
85 - 90 1.230 EUR
95 - 100 1.420 EUR
Hilflose 3.700 EUR
Blinde 3.700 EUR
Hinterbliebene 370 EUR

Bestimmte außerordentliche Mehraufwendungen können neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Das sind z.B. Kosten für

  • Operationen und Krankheit,
  • eine Begleitperson bei einer Urlaubsreise,
  • eine Betreuerin, die für den Schulbesuch eines behinderten Kindes erforderlich ist,
  • ein Kfz in angemessenem Umfang, soweit die Kosten nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind,
  • Kuren,
  • Haushaltshilfen,
  • ein behindertengerechtes Bad,
  • die behindertengerechte Umrüstung des Pkw,
  • Schulgeld für die Privatschule eines behinderten Kindes, wenn das Schulamt den Besuch einer solchen Schule befürwortet,
  • einen Führerschein bei einem Kind mit einer schweren Geh- oder Stehbehinderung oder
  • einen Blindencomputer.

Hinweis: Übersteigen die typischen Kosten der Behinderung den Pauschbetrag, können Sie diese durch eine jährliche Wahl beim Finanzamt alternativ ansetzen. Sind die unmittelbar infolge der Behinderung entstandenen Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, setzen Sie die Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastung - und zwar als Krankheitskosten - ab. In diesem Fall müssen die Aufwendungen jedoch auch nachgewiesen und zudem um die zumutbare Eigenbelastung gemindert werden. Ansonsten wird der Pauschbetrag beantragt, den es in jedem Fall und ohne Belege sowie ohne Kürzung um die zumutbare Eigenbelastung gibt.

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zum Thema: Einkommensteuer

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